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Unsere Mannschaft
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  5. DU ERFÜLLST DIE NOTWENDIGEN EIGNUNGEN FÜR DEN FEUERWEHRDIENST IN BEZUG AUF §45 StGB, §61StGB sowie §§306 bis 306 c StGB

Quelle: Feuerwehrgesetz Land Baden-Württemberg § 11 (1)

Dann melde dich bei uns unter den Kontaktdaten auf der Homepage oder per Mail. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, an einem unserer Übungsabende direkt vorbei zu kommen und sich persönlich vorzustellen. Die Übungen finden im 14-tägigen Rhythmus immer montags ab 19:45 Uhr statt.

An vielen weiteren Terminen sind wir zusätzlich an Samstagen rund um das Feuerwehrhaus anzutreffen. Sprich uns gerne an.

Nach einem ersten Gespräch erhältst du einen Aufnahmeantrag ausgehändigt. Im Anschluss berät der Feuerwehrauschuss über deine Mitgliedschaft auf Probe sowie später über deine endgültige Mitgliedschaft. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Eine Ablehnung ist dem Antragsteller schriftlich mitzuteilen.

Die Aufnahme in eine Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr erfolgt für die ersten zwölf Monate (generell) auf Probe. Innerhalb der Probezeit soll der Feuerwehrangehörige erfolgreich an einem Grundausbildungslehrgang teilnehmen. Aus begründetem Anlass kann die Probezeit verlängert werden. Auf eine Probezeit kann verzichtet oder sie kann abgekürzt werden, wenn Angehörige einer Jugendfeuerwehr oder einer Musikabteilung in eine Einsatzabteilung übertreten oder eine Person eintritt, die bereits einer anderen Gemeindefeuerwehr oder einer Werkfeuerwehr angehört oder angehört hat.

Quelle: Feuerwehrgesetz Land Baden-Württemberg § 11 (2) & (3)

Nach erfolgreichem Abschluss der Grundausbildung bekommst du deinen digitalen Meldeempfänger (DME) ausgeteilt und darfst zusätzlich zum Übungsdienst auch am Einsatzdienst teilnehmen.

In weiteren Kreislehrgängen hast du die Möglichkeit, dir zusätzliche Qualifikationen wie beispielsweise die des Atemschutzgeräteträgers oder des Maschinisten anzueignen.